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   VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459   

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https://dejure.org/2015,9574
VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459 (https://dejure.org/2015,9574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.2015 - 3 ZB 15.459 (https://dejure.org/2015,9574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 2015 - 3 ZB 15.459 (https://dejure.org/2015,9574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsverschulden bei einem Irrtum über die Verlängerbarkeit einer gesetzlichen Berufungsfrist

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung, Verlängerbarkeit, Fristgerecht, Verschuldenszurechnung, Angestellter Rechtsanwalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 224 Abs. 2
    Anwaltsverschulden bei einem Irrtum über die Verlängerbarkeit einer gesetzlichen Berufungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459
    Wenn ein Rechtsanwalt eine Prozessvertretung in einer Verwaltungsstreitsache übernimmt, gehört die Wahrung der im Verwaltungsgerichtsprozess maßgeblichen Rechtsmittelbegründungsfristen wie der Frist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zu seinen wesentlichen Aufgaben (SächsOVG, B.v. 7.8.2009 - 4 A 6/09 - juris Rn. 3), die er ohne eigene Anleitung und sorgfältige Überwachung grundsätzlich auch nicht gut ausgebildetem Büropersonal überlassen kann (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.1991 - 5 B 125/91; B.v. 15.8.1994 - 11 B 68/94; B.v. 7.3.1995 - 9 C 390/94; B.v. 6.6.1997 - 4 B 85/97 - jeweils juris).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 2/93

    Wiederseinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459
    Die ihm obliegende eigenverantwortliche Klärung der Verfahrensrechtslage darf er aus diesem Grund nicht einem in seiner Kanzlei tätigen Rechtsreferendar, einem dort angestellten Rechtsanwalt oder einem sonstigen juristischen Mitarbeiter übertragen, ohne diesen anzuleiten oder zu überwachen (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1984 - 8 C 36/84; BGH, B.v. 22.9.1975 - II ZB 5/75; B.v. 30.3.1993 - X ZB 2/93; BAG, B.v. 5.9.1974 - 2 AZB 32/74 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 6 A 408/14

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459
    Die Unkenntnis dieses - anhand der eindeutigen gesetzlichen Regelung sowie der einschlägigen Kommentarliteratur ohne weiteres erkennbaren - Umstands begründet deshalb anwaltliches Verschulden (OVG NRW, B.v. 24.3.2006 - 10 A 737/06 - juris Rn. 4; B.v. 1.4.2014 - 6 A 408/14 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.03.1984 - 8 C 36.84

    Erfordernis der fristgerechten Begründung einer Revision - Einfluss der Revision

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459
    Die ihm obliegende eigenverantwortliche Klärung der Verfahrensrechtslage darf er aus diesem Grund nicht einem in seiner Kanzlei tätigen Rechtsreferendar, einem dort angestellten Rechtsanwalt oder einem sonstigen juristischen Mitarbeiter übertragen, ohne diesen anzuleiten oder zu überwachen (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1984 - 8 C 36/84; BGH, B.v. 22.9.1975 - II ZB 5/75; B.v. 30.3.1993 - X ZB 2/93; BAG, B.v. 5.9.1974 - 2 AZB 32/74 - jeweils juris).
  • BVerwG, 15.08.1994 - 11 B 68.94
    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459
    Wenn ein Rechtsanwalt eine Prozessvertretung in einer Verwaltungsstreitsache übernimmt, gehört die Wahrung der im Verwaltungsgerichtsprozess maßgeblichen Rechtsmittelbegründungsfristen wie der Frist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zu seinen wesentlichen Aufgaben (SächsOVG, B.v. 7.8.2009 - 4 A 6/09 - juris Rn. 3), die er ohne eigene Anleitung und sorgfältige Überwachung grundsätzlich auch nicht gut ausgebildetem Büropersonal überlassen kann (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.1991 - 5 B 125/91; B.v. 15.8.1994 - 11 B 68/94; B.v. 7.3.1995 - 9 C 390/94; B.v. 6.6.1997 - 4 B 85/97 - jeweils juris).
  • BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74

    Rechtsmittelbelehrung - Inhalt - Form - Anforderungen - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459
    Die ihm obliegende eigenverantwortliche Klärung der Verfahrensrechtslage darf er aus diesem Grund nicht einem in seiner Kanzlei tätigen Rechtsreferendar, einem dort angestellten Rechtsanwalt oder einem sonstigen juristischen Mitarbeiter übertragen, ohne diesen anzuleiten oder zu überwachen (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1984 - 8 C 36/84; BGH, B.v. 22.9.1975 - II ZB 5/75; B.v. 30.3.1993 - X ZB 2/93; BAG, B.v. 5.9.1974 - 2 AZB 32/74 - jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 4 A 6/09

    Zulassungsantrag; Antragsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459
    Wenn ein Rechtsanwalt eine Prozessvertretung in einer Verwaltungsstreitsache übernimmt, gehört die Wahrung der im Verwaltungsgerichtsprozess maßgeblichen Rechtsmittelbegründungsfristen wie der Frist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zu seinen wesentlichen Aufgaben (SächsOVG, B.v. 7.8.2009 - 4 A 6/09 - juris Rn. 3), die er ohne eigene Anleitung und sorgfältige Überwachung grundsätzlich auch nicht gut ausgebildetem Büropersonal überlassen kann (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.1991 - 5 B 125/91; B.v. 15.8.1994 - 11 B 68/94; B.v. 7.3.1995 - 9 C 390/94; B.v. 6.6.1997 - 4 B 85/97 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - 10 A 737/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht rechtzeitiger

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459
    Die Unkenntnis dieses - anhand der eindeutigen gesetzlichen Regelung sowie der einschlägigen Kommentarliteratur ohne weiteres erkennbaren - Umstands begründet deshalb anwaltliches Verschulden (OVG NRW, B.v. 24.3.2006 - 10 A 737/06 - juris Rn. 4; B.v. 1.4.2014 - 6 A 408/14 - juris Rn. 9).
  • BGH, 22.09.1975 - II ZB 5/75

    Beantragung der Widereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459
    Die ihm obliegende eigenverantwortliche Klärung der Verfahrensrechtslage darf er aus diesem Grund nicht einem in seiner Kanzlei tätigen Rechtsreferendar, einem dort angestellten Rechtsanwalt oder einem sonstigen juristischen Mitarbeiter übertragen, ohne diesen anzuleiten oder zu überwachen (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1984 - 8 C 36/84; BGH, B.v. 22.9.1975 - II ZB 5/75; B.v. 30.3.1993 - X ZB 2/93; BAG, B.v. 5.9.1974 - 2 AZB 32/74 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724

    Versäumung der Begründungsfrist

    Der am 10. Juli 2017 innerhalb der Monatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO von den Prozessbevollmächtigten der Klägerin beim Verwaltungsgericht (§ 124a Abs. 4 Satz 2 VwGO) gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 11. Mai 2017 ist unzulässig und deshalb abzulehnen, weil er nicht innerhalb der (gemäß § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 224 Abs. 2 Hs. 2 ZPO nicht verlängerbaren, BayVGH, B.v. 13.4.2015 - 3 ZB 15.459 - juris Rn. 4) Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO durch einen postulationsfähigen Vertreter (§ 67 Abs. 4 VwGO) begründet wurde (BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 6 ZB 11.1982 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 27.09.2016 - 3 A 564/16

    Verlängerung, Frist, Antrag, Zulassung der Berufung

    Bis dahin ist allerdings keine Begründung, sondern nur ein Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist mit Schriftsatz vom 5. September 2016 eingegangen, dem nicht stattgegeben werden konnte, da die Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung nicht verlängert werden kann (OVG Bremen, Beschl. v. 28. Mai 2015 - 1 LA 64/15 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 13. April - 3 ZB 15.459, juris Rn. 4 m. w. N.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 50).
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